Impressum für die Webseite: Was in Österreich hineingehört

Fast jede Webseite eines Betriebs braucht ein Impressum. Trotzdem fehlt es oft, ist veraltet oder aus einer deutschen Vorlage kopiert. Dabei ist es für einen kleinen Betrieb schnell erledigt, wenn man weiß, was hineingehört. Hier zeige ich Ihnen die wichtigsten Angaben und wo Sie die genaue Liste für Ihre Rechtsform finden.

Hinweis: Dieser Artikel ist eine allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Im Zweifel fragen Sie bei Ihrer Wirtschaftskammer nach.

Warum es nicht „das eine“ Impressum gibt

In Österreich steht die Impressumspflicht nicht in einem einzigen Gesetz. Die Angaben kommen aus mehreren Quellen: aus dem E-Commerce-Gesetz (ECG), aus der Gewerbeordnung oder dem Unternehmensgesetzbuch und aus dem Mediengesetz, das eine sogenannte Offenlegung verlangt. Welche Angaben Sie brauchen, hängt deshalb von Ihrer Rechtsform ab. Ein Einzelunternehmen ohne Firmenbucheintrag braucht weniger als eine GmbH.

Checkliste: Das gehört bei einem Einzelunternehmen hinein

Die Wirtschaftskammer nennt für Einzelunternehmen, die nicht im Firmenbuch stehen, diese Angaben:

  • Name der Unternehmerin oder des Unternehmers
  • Volle Anschrift des Betriebs, also Straße, Postleitzahl und Ort. Ein Postfach reicht nicht.
  • Kontaktdaten, über die man Sie rasch erreicht, zum Beispiel E-Mail-Adresse und Telefonnummer
  • Unternehmensgegenstand: Was machen Sie? Ein Satz genügt.
  • Mitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer, etwa die Fachgruppe
  • Aufsichtsbehörde, bei Gewerbebetrieben die zuständige Gewerbebehörde
  • Anwendbare Rechtsvorschriften und wo man sie nachlesen kann, zum Beispiel die Gewerbeordnung mit einem Link auf das Rechtsinformationssystem des Bundes (ris.bka.gv.at)
  • UID-Nummer, falls Sie eine haben
  • Berufsbezeichnung und der Staat, in dem sie verliehen wurde, falls das auf Ihren Beruf zutrifft

Was bei einem Firmenbucheintrag dazukommt

Steht Ihr Betrieb im Firmenbuch, etwa als e.U., kommen laut WKO weitere Angaben dazu: die Firma laut Firmenbuch, die Rechtsform, der Sitz, die Firmenbuchnummer und das Firmenbuchgericht. Für OG, KG, GmbH und Vereine gibt es jeweils eigene Listen. Die Wirtschaftskammer stellt für jede Rechtsform ein eigenes Merkblatt bereit, die Links finden Sie unten bei den Quellen.

Kleine oder große Webseite?

Das Mediengesetz unterscheidet zwei Fälle. Eine Webseite, die nur den eigenen Betrieb und sein Angebot vorstellt, gilt als „kleine Webseite“. Hier genügen Name oder Firma, Wohnort oder Sitz und der Unternehmensgegenstand. Die WKO nennt als Beispiel die reine Produktwerbung einer Gärtnerei.

Enthält Ihre Seite darüber hinaus Inhalte, die die Meinungsbildung beeinflussen können, gilt sie als „große Webseite“. Dann sind zusätzliche Angaben nötig, unter anderem die grundlegende Richtung des Mediums (Blattlinie) und Beteiligungsverhältnisse. Wenn Sie einen Blog mit Kommentaren zu Politik oder Branchenthemen führen, lassen Sie das besser prüfen.

Wo das Impressum stehen soll

Die Angaben müssen ständig, leicht und unmittelbar auffindbar sein. In der Praxis heißt das:

  1. Legen Sie eine eigene Seite „Impressum“ an.
  2. Verlinken Sie diese in der Fußzeile, sodass der Link auf jeder Seite sichtbar ist.
  3. Schreiben Sie die Angaben als Text, nicht als Bild. So können auch Vorleseprogramme sie erfassen.
  4. Halten Sie Impressum und Datenschutzerklärung getrennt. Die WKO empfiehlt für den Datenschutz eine eigene Rubrik.

Was in die Datenschutzerklärung gehört, lesen Sie in meiner DSGVO-Checkliste für Ihre Webseite.

Drei häufige Fehler

  • Deutsche Vorlage kopiert. Hinweise wie „Angaben gemäß § 5 TMG“ beziehen sich auf deutsches Recht und passen nicht zu einem österreichischen Betrieb.
  • Veraltete Daten. Nach einem Umzug oder einer neuen Telefonnummer wird das Impressum gern vergessen.
  • Gut versteckt. Ein Impressum, das man erst nach langem Suchen findet, erfüllt seinen Zweck nicht.

Fazit

Ein Impressum ist keine Hexerei: Merkblatt der WKO für Ihre Rechtsform öffnen, Punkt für Punkt ausfüllen, in der Fußzeile verlinken und bei Änderungen im Betrieb aktualisieren. Auch ein sauberes Impressum gehört zu den Dingen, an denen man eine professionelle Webseite erkennt.

Bei meinen Webseiten lege ich die Impressum-Seite mit an und verlinke sie in der Fußzeile. Die Angaben zu Ihrem Betrieb liefern Sie, den Rest erledige ich. Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, was Ihre Webseite sonst noch braucht.

Kostenloses Erstgespräch vereinbaren →


Quellen:

Stand: Oktober 2026 (Merkblätter der WKO mit Stand August 2025)


Dieser Beitrag wurde mit KI-Unterstützung erstellt, von mir geprüft und verantwortet.
Erich Christian

Ähnliche Beiträge