Seit 28. Juni 2025 gilt in Österreich das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG). Viele kleine Betriebe fragen sich seither: Muss meine Webseite jetzt barrierefrei sein? Die kurze Antwort: Viele Kleinstbetriebe sind ausgenommen. Eine gut zugängliche Webseite lohnt sich trotzdem. Hier erkläre ich, was gilt und was Sie tun können.
Hinweis: Dieser Artikel ist eine allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Im Zweifel fragen Sie bei der Wirtschaftskammer nach.
Wen das Gesetz betrifft
Das BaFG setzt eine EU-Richtlinie um. Es betrifft bestimmte Produkte und Dienstleistungen. Für Webseiten ist vor allem wichtig:
- Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr mit Verbrauchern, also zum Beispiel Onlineshops oder Buchungen, bei denen Privatpersonen online einen Vertrag abschließen
- Online-Buchungen im Personenverkehr, Bankdienstleistungen, E-Books und einige weitere Bereiche
Eine reine Informationsseite, auf der Sie Ihr Angebot vorstellen, ohne dass online etwas gekauft oder gebucht wird, fällt laut WKO in der Regel nicht darunter.
Die Ausnahme für Kleinstunternehmen
Für Dienstleistungen gilt: Kleinstunternehmen sind vom Gesetz ausgenommen. Als Kleinstunternehmen gilt, wer
- weniger als 10 Personen beschäftigt und
- höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz oder Bilanzsumme hat.
Beides muss zutreffen. Viele Wiener Einzelunternehmen, Praxen und Handwerksbetriebe fallen darunter.
Was bei Verstößen droht
Wer unter das Gesetz fällt und es nicht einhält, riskiert Verwaltungsstrafen von bis zu 80.000 €, für kleinere Unternehmen gelten niedrigere Höchstbeträge. Zuständig für die Kontrolle ist das Sozialministeriumservice.
Warum sich Barrierefreiheit trotzdem lohnt
Auch wenn Sie nicht betroffen sind: Eine zugängliche Webseite ist eine bessere Webseite.
- Mehr Menschen erreichen. Ältere Menschen, Menschen mit Sehschwäche oder alle, die gerade am Handy in der Sonne stehen, profitieren von guten Kontrasten und klarer Schrift.
- Besser bei Google. Saubere Überschriften, Bildbeschreibungen und klare Struktur helfen auch Suchmaschinen.
- Zukunftssicher. Wenn Ihr Betrieb wächst oder Sie später einen Shop eröffnen, sind Sie schon vorbereitet.
Der 10-Minuten-Check für Ihre Webseite
Prüfen Sie selbst:
- Tastatur: Kommen Sie nur mit der Tab-Taste durch Menü und Kontaktformular?
- Kontrast: Ist heller grauer Text auf weißem Grund gut lesbar?
- Vergrößern: Bleibt die Seite bei 200 % Zoom benutzbar?
- Bilder: Haben wichtige Bilder eine Beschreibung (Alt-Text)?
- Formulare: Hat jedes Eingabefeld eine sichtbare Beschriftung?
- Links: Steht da „Mehr erfahren“ oder sagt der Link, wohin er führt?
Wenn Sie bei zwei oder mehr Punkten zögern, lohnt ein genauerer Blick.
Wie ich Barrierefreiheit umsetze
Bei neuen Webseiten achte ich von Anfang an auf gute Kontraste, klare Überschriften, bedienbare Menüs und beschriftete Formulare. Das kostet in der Planung wenig und erspart später teure Umbauten. Bei bestehenden Seiten mache ich gern eine Bestandsaufnahme und sage Ihnen, was mit wenig Aufwand viel bringt.
Quellen:
- WKO: Informationen zum Barrierefreiheitsgesetz – https://www.wko.at/ce-kennzeichnung-normen/informationen-zum-barrierefreiheitsgesetz
- Sozialministeriumservice: Ausnahmen für Kleinstunternehmen – https://www.sozialministeriumservice.gv.at/Marktueberwachung_digitale_Barrierefreiheit/Informationen_fuer_Unternehmen/Ausnahme_Kleinstunternehmen/Ausnahmen-fuer-Kleinstunternehmen.de.html
Stand: Rechtslage September 2026
Dieser Beitrag wurde mit KI-Unterstützung erstellt, von mir geprüft und verantwortet.
Erich Christian